Corona - Schurwaldschule

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Corona

Service
Liebe Schulgemeinschaft der Schurwaldschule,

Wir unterstützen Schüler*innen in Quarantäne, soweit wir das mit Fernunterricht leisten können. Allen in Quarantäne befindlichen Schüler*innen und ihren Familien wünschen wir alles Gute und stabile Gesundheit.

Ich möchte mich ganz herzlich bei allen Eltern und Lehrkräften bedanken, die uns umgehend informieren, wenn ihr Kind oder Angehöriger positiv oder KP 1 bzw. 2 ist. Im gemeinsamen Austausch schafften wir bisher Klarheit und Handlungssicherheit, wie wir weiter vorgehen können. Bitte behalten Sie das bei! So schützen wir uns gegenseitig!

Noch eine wichtige Information: Eltern sind zum Teil gezwungen zur Betreuung ihres in Quarantäne befindlichen Kindes zuhause zu bleiben, weil ihr Kind noch zu klein ist, um alleine zuhause zu bleiben. Diese Eltern können eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz geltend machen, denn sie kommen ja als Kontaktperson der Kategorie 2 nicht in Quarantäne.

Bleiben Sie und Ihre Familie gesund.
Dokumente und Formulare
Link auf die Seite des Kultusministeriums incl. Video-Tutorials für Selbsttests

Schreiben der Schulleitung




über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Merkblatt KP1
Sie sind enge Kontaktperson eines Coronavirus-Infizierten? Aus diesem Grund wurde bei Ihnen eine häusliche Absonderung (Quarantäne) vom zuständigen Ordnungsamt angeordnet? Auf dem „Merk- / Informationsblatt für Kontaktpersonen der Kategorie 1“ finden Sie viele wichtige Informationen.

Hygieneplan
Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren. Der vorläufige Hygieneplan der Schurwaldschule kann hier eingesehen werden.
Hinweis
Schulrelevante Hinweise zur Corona-Pandemie finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums und in den Hygienehinweisen für die Schulen in Baden-Württemberg.
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